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Änderung des NAG‑DV: Hinweis zum Arbeitsmarktzugang für Forscher‑Aufenthaltstitel
Verordnung vom 21.12.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung 385/2007 ergänzt das NAG‑DV: Sie fügt in § 2 Abs. 4 einen Hinweis „unbeschadet des Abs. 5“ ein, schafft einen neuen Absatz 5 mit einer Arbeitsmarkt‑Information für Forscher‑ und Sonderfall‑Aufenthaltsbewilligungen und ändert § 13 (Umnummerierung und neuer Absatz 2). Alle Änderungen gelten ab 1. Jänner 2008.
Bundesministerium für Inneres12/21/2007XXIII
ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2008
  • In § 2 Abs. 4 wird nach der Formulierung „Aufenthaltsbewilligung ‚Familiengemeinschaft‘ ist“ die Wortfolge „– unbeschadet des Abs. 5 –“ eingefügt, um klarzustellen, dass die nachfolgende Regelung zusätzlich gilt.
  • Ein neuer Absatz 5 wird eingefügt, der für die Aufenthaltsbewilligungen „Forscher“ und „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ verlangt, dass neben dem Hinweis auf den Aufenthaltszweck auch eine Information über den Zugang zum Arbeitsmarkt angegeben werden muss.
  • Der bisherige § 13 wird zu § 13 (1) umnummeriert und ein neuer Absatz 2 wird hinzugefügt, der auf die geänderten Bestimmungen in § 2 Abs. 4 und 5 verweist.
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Platter Günther

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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