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Änderung der Adressregisterverordnung – Wegfall der Ablaufklausel für Nutzungsrechte
Verordnung vom 28.12.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Adressregisterverordnung, indem sie im § 9 den Hinweis streicht, dass die Nutzungsrechte an den §§ 2‑8 am 31. Dezember 2007 erlöschen. Damit bleiben diese Rechte weiter gültig.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/28/2007XXIII
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Im § 9 wird der Hinweis entfernt, dass die Nutzungsrechte an den §§ 2‑8 am 31. Dezember 2007 enden würden.
  • Durch das Weglassen der Ablaufklausel bleiben die bestehenden Nutzungsrechte über den genannten Stichtag hinaus gültig, bis sie anderweitig geändert werden.
  • Die Änderung dient der rechtlichen Klarstellung und verhindert, dass ein automatischer Wegfall von Rechten zu administrativem Aufwand führen könnte.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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