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Vergütungen und Gebühren für die kommissionelle Prüfung von Sachverständigen und Dolmetscher*innen
Verordnung vom 28.12.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Gebühren für die kommissionelle Prüfung von Sachverständigen und Dolmetscher*innen: Prüfer erhalten 100 Euro pro Kandidat, Bewerber zahlen 400 Euro Prüfungsgebühr (plus Aufschläge), und bei Rücktritt oder unvorhersehbaren Hindernissen kann nur ein Viertel der Gebühr verlangt werden. Inkrafttreten am 1. Jänner 2008.
Bundesministerium für Justiz12/28/2007XXIII
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Mitglieder der Prüfungskommission erhalten für jede/n Bewerber/in 100 Euro, im Fall von § 2 Abs. 2 nur ein Viertel der entrichteten Prüfungsgebühr.
  • Für schriftliche Äußerungen nach den §§ 4b Abs. 1, 6 Abs. 3 und 10 Abs. 4 erhalten das zuständige Mitglied ebenfalls 100 Euro.
  • Bewerber/innen zahlen vor Antritt der Prüfung eine Grundgebühr von 400 Euro; pro zusätzlicher Prüfer/in über drei wird die Gebühr um 100 Euro erhöht.
  • Bei Rücktritt bis drei Tage vor Prüfung oder bei unvorhersehbarem Hindernis kann nur ein Viertel der Prüfungsgebühr verlangt werden, wenn das Hindernis innerhalb von 14 Tagen nach Wegfall nachgewiesen wird.
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Berger Maria-Margarethe, Dr.

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