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Modernisierung und Strukturreform der Finanzprokuratur (Verordnung 47/2007)
Verordnung vom 01.03.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung 47/2007 modernisiert die Finanzprokuratur, legt den Reformzeitraum fest, richtet ein Controlling‑Beirat ein, erweitert Zuständigkeiten und definiert neue Reformziele, während sie gleichzeitig Personal‑ und Investitionsbudgets festlegt.
Bundesministerium für Finanzen3/1/2007XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Der Projektzeitraum wird auf den 1. Jänner 2002 bis zum 31. Dezember 2008 festgelegt.
  • Ein Controlling‑Beirat wird für den Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. Dezember 2009 eingerichtet.
  • Ein neuer Absatz 4 wird zu § 17 hinzugefügt und aktiviert weitere Paragraphen der Verordnung.
  • Die Zuständigkeitsliste wird um die Strategische Immobilien‑Verwertungs‑ und Entwicklungsgesellschaft (SIVBEG) und die Gesundheit Österreich GmbH erweitert.
Dokumente (PDFs)
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Molterer Wilhelm, Mag.

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Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
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