Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass sonstige Mitglieder des Bundesvergabeamtes ein Sitzungsgeld von 50 Euro pro angefangene Stunde erhalten und Reisekosten bis zu den Kosten einer 1.‑Klasse-Bahnfahrt bzw. dem amtlichen Kilometergeld erstattet bekommen. Übernachtungen werden mit maximal 90 Euro pro Tag bezuschusst, während innerstädtische ÖPNV‑Kosten nicht erstattet werden. Die Regelung gilt ab dem 1. Februar 2007.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/5/2007XXIII
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Ein Sitzungsgeld von 50 Euro wird für jede angefangene Stunde gezahlt, die ein sonstiges Mitglied an Vollversammlungen oder Senaten des Bundesvergabeamtes teilnimmt.
- Reisekosten werden bis zur Höhe einer 1.‑Klasse-Bahnfahrt erstattet; bei Autonutzung gilt das amtliche Kilometergeld nach § 10 RGV, Übernachtungen bis zu 90 Euro pro Tag, und innerstädtische ÖPNV‑Kosten werden nicht erstattet (Taxi in Ausnahmefällen).
- Die Mitglieder müssen detaillierte Aufzeichnungen führen, ihre Bankverbindung angeben und erhalten die Erstattung halbjährlich im Nachhinein; ein Anspruch verfällt nach sechs Kalendermonaten, wenn er nicht geltend gemacht wird.
- Die Verordnung tritt am ersten Tag des Monats nach ihrer Kundmachung in Kraft, also am 2007‑02‑01; frühere Sitzungen bleiben nach der alten Regelung (BGBl II Nr. 10/2003) zu behandeln.
Dokumente (PDFs)
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