Änderungen der Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006 (Verordnung 58/2007)
Verordnung vom 12.03.2007Zusammenfassung
Die Verordnung 58/2007 ändert die Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006, erweitert den Wohnsitzbegriff, führt neue Tauglichkeitszeugnisse für über‑50‑jährige Piloten ein und richtet neue Prüfungskommissionen sowie strengere Prüfungs- und Nachweisvorschriften ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/12/2007XXIII
Luftfahrt
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Definition des Wohnsitzes wird erweitert, sodass Piloten mit Wohnsitz im Inland oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken ebenfalls anerkannt werden.
- Für Piloten über 50 Jahre wird ein neues Tauglichkeitszeugnis mit einer Gültigkeit von zwei Jahren eingeführt, sofern die medizinische Untersuchung keine Zweifel an der Tauglichkeit aufwirft.
- Kleinere sprachliche Änderungen (Entfernung von Kommas) vereinfachen die Lesbarkeit der Vorschrift.
- Neue Prüfungskommissionen werden für Hubschrauber‑, Luftschiff‑, Segelflug‑ und technische Bedienungspersonale eingerichtet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.