Zusammenfassung
Im März 2007 wurden die Vorschriften für Dienst‑Ausweise des Finanzministeriums geändert. Das Logo und der Schriftzug der Behörde werden festgelegt und neue Bezeichnungen für Behörden werden hinzugefügt. Die Änderungen gelten ab dem Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.Bundesministerium für Finanzen3/13/2007XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 13.03.2007
- Das Logo und der Schriftzug des Bundesministeriums für Finanzen bzw. des Unabhängigen Finanzsenats werden als neue Gestaltungselemente auf den Dienstausweisen festgelegt.
- Es werden neue offizielle Bezeichnungen für Behörden definiert, die auf den Dienstausweisen erscheinen dürfen (z. B. Bundesfinanzakademie, Central Liaison Office, Großbetriebsprüfung).
- Die Änderungen treten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, d. h. ab dem Ausgabedatum des Gesetzblatts (13. März 2007).
Dokumente (PDFs)
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