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Verordnung zur Kennzeichnung von Grundstücken als Bergbaugebiete
Verordnung vom 05.01.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erfassung von Daten, die Erstellung von Lage‑ und Übersichtskarten sowie eine technische Beschreibung für Grundstücke, die als Bergbaugebiete ausgewiesen werden sollen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/5/2007XXIII
Umwelt
Bergbau

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche Angaben ein Verzeichnis von Grundstücken enthalten muss, die als Bergbaugebiete gelten sollen.
  • Sie verlangt die Erstellung eines Lageplans im Maßstab der Katastralmappe, auf dem bestehende und gewünschte Bergbaugebiete klar unterschieden werden.
  • Sie schreibt vor, dass eine bergtechnische Übersichtskarte mit detaillierten Informationen zu Infrastruktur, Schutzgebieten und potenziellen Abbauflächen erstellt werden muss.
  • Sie verlangt eine bergtechnische Beschreibung, die die erwarteten Bodenverformungen, deren Ausmaß und die Methodik zur Bestimmung der Gebietsgrenzen erklärt.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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