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Änderung der Farbstoffverordnung – Streichung von „und Nahrungsergänzungsmittel“ und Aufnahme EU‑Richtlinien
Verordnung vom 17.04.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung 88/2007 ändert die Farbstoffverordnung: Sie streicht „und Nahrungsergänzungsmittel“ im Titel und § 1 Abs. 1, fügt einen Hinweis auf die EU‑Richtlinie 2006/33/EG ein und aktualisiert den Anhang VI mit neuen Reinheitskriterien für Gelborange S (E 110) und Titandioxid (E 171).
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend4/17/2007XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Im Langtitel und in § 1 Abs. 1 wird die Wortgruppe „und Nahrungsergänzungsmittel“ gestrichen.
  • In § 11 wird ein sechster Gedankenstrich eingefügt, der auf die EU‑Richtlinie 2006/33/EG verweist.
  • Der Anhang VI wird geändert, sodass die Reinheitskriterien für Gelborange S (E 110) und Titandioxid (E 171) aus der EU‑Richtlinie übernommen werden.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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