Zusammenfassung
Die Limit‑Verordnung 2007/08 legt Höchstbeträge pro Schüler fest, die bei der kostenlosen Bereitstellung von Schulbüchern nicht überschritten werden dürfen, und enthält Sonderregelungen für zweisprachige Schulen, Sprachheilkurs‑Schüler und sehgeschädigte Lernende.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend4/20/2007XXIII
Bildung
Schwerpunkte
- Für jede Schulform gibt es festgelegte Höchstbeträge pro Schüler, die nicht überschritten werden dürfen.
- Zweisprachige Schulen dürfen zusätzlich zu den deutschen Schulbüchern auch Bücher in der Zweitsprache im gleichen Umfang beziehen.
- Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und für muttersprachlichen Unterricht gibt es zusätzlich 14,67 € pro Schüler; jeder dieser Schüler darf ein Wörterbuch erhalten.
- Schüler, die an einem Sprachheilkurs teilnehmen, erhalten zusätzlich 5,45 € pro Schüler zu den normalen Höchstbeträgen.
Dokumente (PDFs)
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