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Gerichtsvollzieher‑Ausbildungsverordnung v4 (2007)
Verordnung vom 24.04.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die einheitliche Grundausbildung für Gerichtsvollzieher*innen, bestehend aus theoretischem Blocklehrgang, praktischer Einsatzphase und abschließender Prüfung.
Bundesministerium für Justiz4/24/2007XXIII
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Anwendungsbereich und die Ziele der Grundausbildung für Gerichtsvollzieher*innen fest.
  • Die Ausbildung ist zweigeteilt: ein theoretischer Blocklehrgang (ca. 4 Wochen), gefolgt von einer praktischen Einsatzphase und einem abschließenden kurzen Blocklehrgang.
  • Der Lehrgang umfasst 216 Unterrichtsstunden in verschiedenen Fachgruppen (z. B. Zivil‑ und Strafrecht, Exekutions‑ und Insolvenzrecht, IT‑Anwendungen).
  • Die praktische Verwendung dauert 150 Arbeitstage – 50 Tage in einer Exekutionsabteilung und 100 Tage im Gerichtsvollzieherdienst.
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Berger Maria-Margarethe, Dr.

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