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Gerichtsvollzieher‑Ausbildungsverordnung v3 (2007)
Verordnung vom 24.04.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie die Grundausbildung für den Gerichtsvollzieherfachdienst (Entlohnungsgruppe v3) ab 1. Mai 2007 durchgeführt wird – inklusive praktischer Tätigkeit, Block‑Lehrgang und Abschlussprüfung.
Bundesministerium für Justiz4/24/2007XXIII
Justiz
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich und die Ziele der Grundausbildung für den Gerichtsvollzieherfachdienst.
  • Die Ausbildung besteht aus einer mindestens einjährigen praktischen Verwendung, gefolgt von einem Block‑Lehrgang, und endet mit einer abschließenden Prüfung.
  • Der Lehrgang umfasst 12 Fachgruppen mit insgesamt 216 Stunden, darunter Zivil‑ und Handelsrecht, Exekutionsrecht, IT‑Anwendungen und pädagogische Methoden.
  • Die praktische Verwendung muss mindestens ein Jahr dauern; Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit usw.) werden bis zu 15 Arbeitstagen berücksichtigt.
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Berger Maria-Margarethe, Dr.

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