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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Konstrukteur/Konstrukteurin (2008)
Verordnung vom 27.03.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 regelt den vierjährigen Lehrberuf Konstrukteur/Konstrukteurin, definiert sechs technische Schwerpunkte und legt Prüfungsmodalitäten fest.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Konstrukteur/Konstrukteurin wird mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer und sechs möglichen technischen Schwerpunkten eingerichtet.
  • Die Ausbildung vermittelt neben allgemeinen Grundlagen fachspezifische Kompetenzen in den Bereichen Werkzeug‑, Maschinen‑, Stahl‑, Metall‑, Installations‑ und Elektroinstallationstechnik.
  • Nach dem zweiten Lehrjahr kann eine Teilprüfung abgelegt werden, die sowohl theoretische (Technologie, Angewandte Mathematik) als auch praktische (Prüfarbeit, Fachgespräch) Bestandteile hat.
  • Die abschließende Lehrabschlussprüfung besteht ebenfalls aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, wobei die praktische Prüfung auf einer betrieblichen Arbeitsaufgabe basiert.
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Bartenstein Martin, Dr.

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