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Maurer/Maurerin‑Ausbildungsordnung – Regelung der Lehre für Maurerinnen und Maurer
Verordnung vom 27.03.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Lehrberuf Maurer/Maurerin mit einer dreijährigen Ausbildung fest, definiert das Berufsprofil und regelt die Abschlussprüfung. Sie trat am 1. April 2008 in Kraft und ersetzte frühere Ausbildungsordnungen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Lehrberuf Maurer/Maurerin mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer.
  • Sie legt das Berufsprofil fest, das Tätigkeiten wie Baustellensicherung, Materialumsetzung und Mauerwerksarbeiten umfasst.
  • Das Berufsbild beschreibt für jedes Lehrjahr detaillierte Lernziele, von Werkzeugkenntnissen bis zu Umweltschutzmaßnahmen.
  • Sie regelt die Abschlussprüfung: ein theoretischer Teil (Bautechnik, Mathematik, Fachzeichnen) und ein praktischer Teil (Prüfarbeit, Fachgespräch).
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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