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Ausbildungsordnung für Seilbahnfachleute
Verordnung vom 27.03.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den dreijährigen Lehrberuf Seilbahnfachmann/Seilbahnfachfrau ein, legt das Berufsbild, die Ausbildungsinhalte und das Prüfungsverfahren fest und tritt am 1. April 2008 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Arbeit
Verkehr
Ausbildung

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung zum Seilbahnfachmann / zur Seilbahnfachfrau wird mit einer dreijährigen Lehrzeit als neuen Lehrberuf eingerichtet.
  • Auszubildende sollen nach Abschluss der Lehre in der Lage sein, betriebliche Abläufe zu planen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen und Kunden kompetent zu beraten.
  • Das Berufsbild definiert detaillierte Lernziele für jedes Lehrjahr, von Grundlagen der Werkzeughandhabung bis hin zu komplexen technischen Kenntnissen wie Hydraulik, Elektronik und Sicherheitsvorschriften.
  • Die Abschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Schriftprüfung zu Seilbahntechnik, Technologie, angewandter Mathematik) und einem praktischen Teil (Bearbeitung eines betrieblichen Auftrags und Fachgespräch).
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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