<!--[0-->Verzeichnis der förderfähigen Sommerhartweizensorten 2008<!--]-->
Verzeichnis der förderfähigen Sommerhartweizensorten 2008
Verordnung vom 15.01.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Sommerhartweizensorten im Jahr 2008 für die Hartweizen‑Qualitätsprämie zugelassen sind.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/15/2008XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert elf spezifische Sommerhartweizensorten, die im Jahr 2008 für die Qualitätsprämie in Frage kommen.
  • Die rechtliche Grundlage der Verordnung ist das Marktordnungsgesetz 2007, insbesondere die genannten Paragraphen.
  • Die Qualitätsprämie beruht auf Art. 72 der EU‑Verordnung Nr. 1782/2003, die Qualitätsstandards für Hartweizen definiert.
  • Die Verordnung trat am 15. Jänner 2008 in Kraft, gilt für das gesamte Jahr 2008 und ist im Bundesgesetzblatt Teil II veröffentlicht.
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.