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Regelung zur Kennzeichnung und Kennnummer von Bruteiern und Küken
Verordnung vom 09.04.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Kennzeichnung, Kennnummernvergabe und Dokumentationspflichten für Betriebe, die Bruteier und Küken von Hausgeflügel erzeugen und vermarkten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/9/2008XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

In Kraft ab 09.04.2008
  • Die Verordnung führt ein vierstelliges Kennnummernsystem ein, das den Bundeslandcode, die Betriebsnummer, die Art des Betriebs und die Geflügelart kombiniert.
  • Bruteier können zusätzlich zur Kennzeichnung durch Stempel mit einem schwarzen Punkt (mindestens 4 mm Durchmesser) versehen werden.
  • Für den Export und Import von Küken ist ein doppelt ausgeführtes Begleitpapier zu erstellen, wobei eine Kopie an das Bundesamt für Ernährungssicherheit übergeben wird.
  • Verstöße gegen Kennzeichnung, Verpackung, Registrierung oder das Begleitpapier gelten als Verwaltungsübertretungen und können mit Bußgeldern belegt werden.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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