Zusammenfassung
Die Mauttarifverordnung 2008 legt Grund- und Streckentarife für die Benutzung österreichischer Bundesstraßen fest, definiert Sondertarife für Nachtfahrten und tritt am 1. Mai 2008 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/10/2008XXIII
Straßenverkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.05.2008
- Der Grundkilometertarif für zweiachsige Kraftfahrzeuge beträgt 15,8 Cent pro Kilometer (ohne Umsatzsteuer).
- Für verschiedene Streckenabschnitte und Fahrzeugkategorien (2, 3 und 4 Achsen) werden konkrete Mauttarife in Euro ohne Umsatzsteuer festgelegt.
- Auf dem Abschnitt zwischen St. Jakob/Rosental und dem Karawankentunnel gelten die festgesetzten Tarife ausschließlich für die Fahrtrichtung Slowenien.
- Für Fahrzeuge mit vier Achsen gelten zwischen 22 Uhr und 5 Uhr abweichende, niedrigere Nachtzeit‑Tarife.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.