<!--[0-->Änderung der Entgeltrichtlinienverordnung 1994 (2008)<!--]-->
Änderung der Entgeltrichtlinienverordnung 1994 (2008)
Verordnung vom 10.04.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 passt die Entgeltrichtlinien von 1994 an, erhöht Lohnhöchst‑ und -untergrenzen ab April 2008 und fügt einen neuen Absatz in § 21 ein, wirksam ab Mai 2008.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/10/2008XXIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Höchstlohn für die in § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a genannten Beschäftigungsgruppen wird von 186 Euro auf 189,6 Euro ab dem 1. April 2008 erhöht.
  • Der Mindestlohn für die in § 6 Abs. 1 Z 1 lit. b genannten Beschäftigungsgruppen wird von 230,4 Euro auf 235,2 Euro ab dem 1. April 2008 erhöht.
  • Ein neuer Absatz 12 wird in § 21 eingefügt; er tritt zusammen mit den übrigen Änderungen am 1. Mai 2008 in Kraft.
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.