Zusammenfassung
Die Verordnung definiert die interne Geschäftsordnung des Tierschutzrates, regelt Zusammensetzung, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie Ablauf von Sitzungen und Beschlussfassungen.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend4/11/2008XXIII
Umwelt
Schwerpunkte
- Der Rat besteht aus 31 Mitgliedern, dem Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter und der Geschäftsstelle; zusätzliche Experten können bei Bedarf beigezogen werden.
- Der Aufgabenbereich umfasst die Beratung der Bundesministerin, die Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung des Tierschutzes und das Aussprechen von Empfehlungen zur Umsetzung des Tierschutzgesetzes.
- Mitglieder können bis spätestens 21 Tage vor einer Sitzung Tagesordnungspunkte schriftlich beantragen und haben das Recht, während der Sitzung Stellung zu nehmen und Änderungsanträge zu stellen.
- Der Vorsitzende vertritt den Rat nach außen, leitet Sitzungen, kann geheime Abstimmungen anordnen und muss die Empfehlungen des Rates unverzüglich an die Bundesministerin weiterleiten.
Dokumente (PDFs)
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