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Geschäftsordnung des Tierschutzrates
Verordnung vom 11.04.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert die interne Geschäftsordnung des Tierschutzrates, regelt Zusammensetzung, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie Ablauf von Sitzungen und Beschlussfassungen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend4/11/2008XXIII
Umwelt

Schwerpunkte

  • Der Rat besteht aus 31 Mitgliedern, dem Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter und der Geschäftsstelle; zusätzliche Experten können bei Bedarf beigezogen werden.
  • Der Aufgabenbereich umfasst die Beratung der Bundesministerin, die Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung des Tierschutzes und das Aussprechen von Empfehlungen zur Umsetzung des Tierschutzgesetzes.
  • Mitglieder können bis spätestens 21 Tage vor einer Sitzung Tagesordnungspunkte schriftlich beantragen und haben das Recht, während der Sitzung Stellung zu nehmen und Änderungsanträge zu stellen.
  • Der Vorsitzende vertritt den Rat nach außen, leitet Sitzungen, kann geheime Abstimmungen anordnen und muss die Empfehlungen des Rates unverzüglich an die Bundesministerin weiterleiten.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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