<!--[0-->Aufwandersatz für Mitglieder des BIFIE‑Beirates<!--]-->
Aufwandersatz für Mitglieder des BIFIE‑Beirates
Verordnung vom 02.05.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Vorsitzende des BIFIE‑Beirates monatlich 250 € Aufwandsentschädigung erhält und für maximal vier Sitzungen pro Jahr je 250 € Sitzungsgeld bekommt. Andere Beiratsmitglieder erhalten ebenfalls 250 € pro Sitzung, und Reisekosten werden nach Gebührenstufe 3 erstattet. Die Zahlungen beginnen am ersten Tag des Monats nach Wahl und enden mit dem Ende des Mandats.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/2/2008XXIII
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Vorsitzende des Beirates erhält monatlich pauschal 250 € als Aufwandsentschädigung; der Anspruch beginnt am ersten Tag des Monats nach seiner Wahl und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Amt endet.
  • Für jede Sitzung, an der der Vorsitzende teilnimmt, wird zusätzlich ein Sitzungsgeld von 250 € gezahlt, höchstens jedoch für vier Sitzungen pro Kalenderjahr.
  • Alle übrigen Mitglieder des Beirates erhalten für jede Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld von 250 €.
  • Mitglieder des Beirates können die tatsächlich entstandenen Reisekosten für Sitzungen nach den Reisegebührenvorschriften (Gebührenstufe 3) erstattet bekommen.
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Schmied Claudia, Dr.

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