Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ändert die Kurzparkzonen‑Überwachungsverordnung. Sie streicht mehrere alte Bestimmungen und führt neue, klare Vorgaben für die Gestaltung und den Inhalt von Parkscheinen ein, einschließlich einer Rundungsregel auf volle Viertelstunden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/6/2008XXIII
Straßenverkehr
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Der bisherige Paragraph 1 Ziffer 3 wird vollständig aufgehoben, sodass die dort enthaltene Regelung nicht mehr gilt.
- In § 2 Absatz 2 wird die Formulierung „, Automatenparkschein“ gestrichen, um die Sprache zu vereinfachen.
- Der Paragraph 3 Ziffer 2 wird aufgehoben und entfällt damit aus der Verordnung.
- Neue Regelungen für Parkscheine werden eingeführt: Sie können als Vordruck oder Automatenparkschein ausgestellt werden, müssen Gebietskörperschaft, Gültigkeitsdauer und das Abstellzeit‑Datum (inkl. Uhrzeit und Jahr) enthalten; die Zeitangabe wird auf volle Viertelstunden gerundet, mehrere Scheine dürfen kombiniert werden.
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