Zusammenfassung
Die Verordnung 150/2008 ändert die F&E‑Statistik‑Verordnung: Sie legt neue Veröffentlichungspflichten fest, definiert den Unternehmenssektor „firmeneigener Bereich“, verschiebt den Erhebungszeitraum auf ab 2007 (nur ungerade Jahre) und führt gestaffelte Inkrafttretensdaten ein.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung5/8/2008XXIII
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Die Statistik für das Jahr 2002 muss bis Ende 2004 veröffentlicht und danach innerhalb von 18 Monaten nach dem Erhebungsjahr kostenfrei im Internet bereitgestellt werden, aufgeschlüsselt nach Durchführungs‑ und Finanzierungssektoren.
- Der Unternehmenssektor „firmeneigener Bereich“ wird definiert: Unternehmen, die eigenständig wirtschaftliche Tätigkeiten aus den NACE‑Kategorien A‑N und P‑S ausüben und dabei Gewinne erzielen wollen.
- Der Erhebungszeitraum wird von 2002 auf ab dem Kalenderjahr 2007 (bzw. Wirtschaftsjahr 2007) umgestellt und gilt nur für ungerade Jahre.
- In § 14 werden die bisherigen Ziffern 3‑5 zu 4‑6 umnummeriert und eine neue Ziffer 3 eingefügt, die auf die EG‑Verordnung 1893/2006 verweist.
Dokumente (PDFs)
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