<!--[0-->Änderung der Hochschüler‑ und Hochschülerschaftswahlordnung (2008)<!--]-->
Änderung der Hochschüler‑ und Hochschülerschaftswahlordnung (2008)
Verordnung vom 19.05.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 164/2008 modernisiert die Wahlordnung für Studierendenvertretungen, erweitert sie auf Fachhochschulen, führt neue Fristen und ein Einspruchsverfahren ein und ersetzt veraltete Bezeichnungen.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung5/19/2008XXIII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 19.05.2008
  • Ein neuer Abschnitt (5a) wird eingefügt, der die Wahl von Jahrgangs‑, Studiengangs‑ und Fachhochschul‑Studienvertretungen an Fachhochschulen regelt.
  • § 4 wird erweitert, sodass Vertreter aus Universitäts‑, Pädagogischen‑ und Fachhochschul‑Studienvertretungen künftig in die Bundesvertretung gewählt werden können.
  • Die Bezeichnungen „Direktor(in)“ werden durch „Rektor(in)“ an Pädagogischen Hochschulen ersetzt.
  • Neue Bestimmungen für Einsprüche gegen die Wahlen an Pädagogischen Hochschulen (§ 59a) und Fachhochschulen (§ 59b) werden eingeführt.
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Hahn Johannes, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
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