Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 – Wegfall von Nahrungsergänzungsmitteln und erweiterte Allergen‑Kennzeichnung
Verordnung vom 19.05.2008Zusammenfassung
Die 165. Verordnung von 2008 ändert die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993, indem sie den Hinweis auf Nahrungsergänzungsmittel aus dem Titel und § 1 entfernt und für zahlreiche Zutaten aus Anhang III erweiterte Kennzeichnungspflichten einführt, insbesondere bei alkoholischen Getränken und kleinen Verpackungen.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend5/19/2008XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Ausdruck „und Nahrungsergänzungsmittel“ wird aus dem Titel der Verordnung gestrichen.
- Im ersten Absatz des § 1 wird die Formulierung „einschließlich Nahrungsergänzungsmittel“ entfernt.
- Ein Hinweis wird eingefügt, dass die Ausnahmeregelung nicht für die in Anhang III genannten, aber dort nicht ausgenommenen Zusatzstoffe gilt.
- Für alle in Anhang III aufgeführten Zutaten, die im Endprodukt enthalten bleiben, ist eine Kennzeichnungspflicht eingeführt, sofern die Bezeichnung nicht bereits im Produktnamen erscheint.
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