<!--[0-->Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 – Wegfall von Nahrungsergänzungsmitteln und erweiterte Allergen‑Kennzeichnung<!--]-->
Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 – Wegfall von Nahrungsergänzungsmitteln und erweiterte Allergen‑Kennzeichnung
Verordnung vom 19.05.2008

Zusammenfassung

Die 165. Verordnung von 2008 ändert die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993, indem sie den Hinweis auf Nahrungsergänzungsmittel aus dem Titel und § 1 entfernt und für zahlreiche Zutaten aus Anhang III erweiterte Kennzeichnungspflichten einführt, insbesondere bei alkoholischen Getränken und kleinen Verpackungen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend5/19/2008XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „und Nahrungsergänzungsmittel“ wird aus dem Titel der Verordnung gestrichen.
  • Im ersten Absatz des § 1 wird die Formulierung „einschließlich Nahrungsergänzungsmittel“ entfernt.
  • Ein Hinweis wird eingefügt, dass die Ausnahmeregelung nicht für die in Anhang III genannten, aber dort nicht ausgenommenen Zusatzstoffe gilt.
  • Für alle in Anhang III aufgeführten Zutaten, die im Endprodukt enthalten bleiben, ist eine Kennzeichnungspflicht eingeführt, sofern die Bezeichnung nicht bereits im Produktnamen erscheint.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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