Zusammenfassung
Die Banderolen‑Verordnung 2008 legt fest, welche Größe, Form, Farbe und welchen Inhalt Banderolen an Weinflaschen haben dürfen, regelt deren Anbringung, definiert Meldepflichten für Hersteller und hebt die frühere Verordnung von 1995 auf.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/20/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Banderole muss eine Länge von 150 mm, 90 mm oder 80 mm und eine Breite von 16 mm (Streifenbänder) bzw. einen Durchmesser von 18–25 mm (runde Banderolen) haben.
- Für Flaschen bis 0,187 l dürfen Banderolen nur 40 mm lang und 10 mm breit sein.
- Die Banderole muss über dem Flaschenverschluss oder der Flaschenkapsel angebracht werden, sodass sie nicht wiederverwendet werden kann; das Eindrücken in den Verschluss ist zulässig.
- Die Banderole muss rot‑weiß‑rot sein und den Kennbuchstaben der Druckerei, das Staatswappen (zwischen Kennbuchstabe links und Betriebsnummer rechts) sowie die Betriebsnummer enthalten.
Dokumente (PDFs)
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