Zusammenfassung
Der Bundesminister für Finanzen gewährt den Städten Krems und Waidhofen pauschale Geldbeträge von 2008‑2013 als Ausgleich dafür, dass dort keine Bundespolizeibehörde existiert. Die Zahlungen erfolgen jährlich bis zum 30. Juni und werden ab 2009 an die Gehaltsentwicklung der Beamten angepasst.Bundesministerium für Finanzen5/27/2008XXIII
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2008 Außer Kraft ab 31.12.2013
- Der Bund gewährt den Städten Krems und Waidhofen pauschale Finanzzuweisungen als Ausgleich dafür, dass dort keine Bundespolizeibehörde eingerichtet ist.
- Im Jahr 2008 betragen die Zuweisungen 1 512 000 € für Krems und 603 000 € für Waidhofen.
- Ab 2009 werden die Beträge jährlich an die Entwicklung der Gehälter der Beamten (Gehaltsstufe 2, Dienstklasse V) angepasst; Änderungen nach dem 30. März wirken im folgenden Jahr.
- Die Auszahlungen erfolgen jeweils bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres.
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