Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt ausgewählten ausländischen Rettungshelfern und Notfallsanitätern, im Zeitraum vom 6. Juni bis spätestens 6. Juli 2008 in Österreich bei der EURO‑2008 zu arbeiten, sofern sie die jeweiligen nationalen Qualifikationen besitzen und die österreichischen Vorgaben erfüllen.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend5/29/2008XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Personen mit einer Rettungshelfer‑ oder Rettungssanitäterausbildung aus Deutschland, Italien (Bozen) oder Ungarn dürfen im genannten Zeitraum in Österreich als Rettungssanitäter arbeiten.
- Zusätzlich dürfen Personen mit einer Notfallsanitäterausbildung aus Deutschland, der Slowakei, Tschechien, Ungarn oder der Schweiz im gleichen Zeitraum Notfallsanitätertätigkeiten (inkl. Venenzugang und Infusion) ausüben.
- Die Verordnung gilt vom 6. Juni 2008 bis spätestens zum 6. Juli 2008 und verliert danach ihre Gültigkeit.
- Alle genannten Personen müssen zudem die allgemeinen Voraussetzungen des Sanitätsgesetzes (§ 16 Abs. 1 Z 1‑3) erfüllen.
Dokumente (PDFs)
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