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Gewebebanken‑Verordnung (GBVO) – Sicherheits‑ und Qualitätsregeln für Gewebebanken
Verordnung vom 13.06.2008

Zusammenfassung

Die Gewebebankenverordnung regelt umfassend den sicheren Betrieb von Gewebebanken in Österreich – von Qualitätsmanagement über Personal‑ und Raumvorgaben bis hin zu Dokumentation, Audits und Rückrufverfahren.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/13/2008XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Gewebebanken, die nach § 2 Z 15 des Gewebesicherheitsgesetzes (GSG) bewilligt sind.
  • Ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem muss eingerichtet werden; es beinhaltet schriftliche Anleitungen, regelmäßige Überprüfungen und die Verpflichtung der Leitung, Qualität sicherzustellen.
  • Gewebebanken müssen über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen, das regelmäßig geschult wird und dessen Aufgaben in Funktionsbeschreibungen festgehalten sind.
  • Räumlichkeiten müssen so gestaltet sein, dass ein logischer Arbeitsablauf möglich ist und die Luftreinheit den geforderten Stufen (mindestens Stufe D) entspricht.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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