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Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (2008)
Verordnung vom 18.01.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 18. Jänner 2008 legt die Grundvergütung für Zivildienstleistende auf € 276,30 und den zusätzlichen Zuschlag auf € 151,40 fest – beides gilt ab dem 1. Jänner 2008.
Bundesministerium für Inneres1/18/2008XXIII
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Auf Grundlage von § 26 Abs. 1 ZDG wird die Grundvergütung für Zivildienstleistende neu festgelegt.
  • Die Grundvergütung beträgt ab dem 1. Jänner 2008 € 276,30 pro Monat.
  • Der zusätzliche Zuschlag zur Grundvergütung wird mit € 151,40 festgesetzt.
  • Die neuen Vergütungsbeträge gelten für alle Zivildienstleistenden in Österreich ab dem 1. Jänner 2008.
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Platter Günther

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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