Parameterverordnung – Festlegung des variablen Bereichs der gesetzlichen Pensionsversicherung
Verordnung vom 18.06.2008Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Saldo von Erträgen und Aufwendungen als Parameter für den variablen Ausgabenbereich der gesetzlichen Pensionsversicherung fest; Änderungen dieses Parameters passen den zulässigen Ausgabenrahmen an.Bundesministerium für Finanzen6/18/2008XXIII
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Saldo von Erträgen und Aufwendungen der gesetzlichen Pensionsversicherung als Parameter für den variablen Ausgabenbereich.
- Der Ausgabenrahmen wird jedes Jahr an den aktuellen Wert des Parameters angepasst – steigt der Parameter, dürfen höhere Ausgaben im variablen Bereich getätigt werden.
- Wird ein Vorjahresausgleich vorgenommen, passt sich der Ausgabenrahmen ebenfalls an das Ergebnis dieser Abrechnung an.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft und gilt für das Bundesfinanzrahmengesetz 2009‑2012 sowie das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2009.
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