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Ärztepoolverordnung – ärztliche Ermächtigung für verkehrsmedizinische Untersuchungen
Verordnung vom 21.01.2008

Zusammenfassung

Die Ärztepoolverordnung regelt, welche Ärzte verkehrsmedizinische Untersuchungen nach § 5 StVO durchführen dürfen, welche Weiterbildungsanforderungen sie erfüllen müssen und unter welchen Bedingungen die Ermächtigung entzogen wird.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/21/2008XXIII
Verkehr
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Landesregierung kann Ärzte, die eine gültige Lenkberechtigung (Klasse B) besitzen und bestimmte fachliche Qualifikationen nachweisen, für maximal fünf Jahre ermächtigen, verkehrsmedizinische Untersuchungen gemäß § 5 StVO durchzuführen.
  • Die Ärzte müssen eine neunstündige Weiterbildung absolvieren, die Themen wie Drogensubstanzen, Alkoholwirkungen, klinische Untersuchungen und Rechtskunde umfasst.
  • Alle drei Jahre muss der Arzt eine Auffrischungsweiterbildung von mindestens vier Stunden nachweisen.
  • Die Ermächtigung wird entzogen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, die Untersuchungen nicht vorschriftsmäßig durchgeführt werden oder Missstände bei der Gutachtenerstellung nachgewiesen werden.
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Faymann Werner

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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