Novelle 2008 – Sicherheit und Vorgaben für Winter- und Schneeräumfahrzeuge
Verordnung vom 25.06.2008Zusammenfassung
Die 54. Novelle zur KDV 1967 verschärft die Anforderungen an Winterreifen, führt neue Regeln für Schneeräumfahrzeuge und Schulbusse ein und hebt einige alte Bestimmungen auf.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/25/2008XXIII
Verkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 25.06.2008
- Winterreifen müssen mindestens 5 mm (Diagonal) bzw. 4 mm (Radial) Profiltiefe aufweisen.
- Bestimmte Vorschriften gelten nicht mehr für Antriebsräder, wenn Schneeketten angebracht sind, und nicht für Ersatzräder, die nur kurzzeitig genutzt werden.
- Die Verordnung verweist künftig auf drei aktuelle EU‑Typgenehmigungsrichtlinien (2007/37/EG, 2006/96/EG, 2008/2/EG).
- Ein neuer Hinweis zur Sichtfeld‑ und Scheibenwischer‑Regelung wird eingefügt, der auf die EU‑Richtlinie 2008/2/EG verweist.
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