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Verordnung zur Abgabe von Heizöl extra leicht in Fahrzeug‑Tankaufbauten
Verordnung vom 30.06.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie Heizöl extra leicht in Fahrzeug‑Tankaufbauten abgegeben werden muss: Temperatur und Volumen sind zu messen, Ausnahmen gelten bei vollständiger Entleerung und für bestimmte Tankstellen, und bestehende Fahrzeuge haben eine zweijährige Übergangsfrist.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/30/2008XXIII
Umwelt
Energie
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Abgabe von Heizöl extra leicht in alle Arten von Fahrzeug‑Tankaufbauten, inklusive Aufsetztanks und Tankcontainer.
  • Ausgenommen sind Fälle, in denen der gesamte Inhalt des Tankaufbaus abgegeben wird und dies durch ein elektronisches System dokumentiert ist.
  • Die Verordnung gilt nicht für Tanklager, Tankstellen von Mineralölunternehmen und für Kesselwaggons.
  • Bei der Abgabe müssen Temperatur und Volumen gemessen werden; bei Tanks über 1 000 L erfolgt die Umrechnung elektronisch, bei kleineren Tanks kann eine Tabelle verwendet werden.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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