Zusammenfassung
Die 227. Verordnung vom 30. Juni 2008 ändert die Ausbildungsordnungen für Kunststoffformgebung, Kunststofftechnik und Metallbearbeitung: Sie streicht das Wort „als Ausbildungsversuch“, nummeriert Paragraphen neu und fügt Übergangsbestimmungen ein, die mit dem Tag der Kundmachung in Kraft treten.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/30/2008XXIII
Bildung
Berufliche Bildung
Schwerpunkte
- In allen drei Ausbildungsordnungen wird die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“ aus § 1 Abs. 1 gestrichen, sodass die Ausbildungsprogramme nicht mehr als Versuch gekennzeichnet sind.
- Absatz 2 in § 1 wird gestrichen; der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 2 umbenannt.
- In der Kunststoffformgebung‑Ausbildungsordnung entfallen die Paragraphen 13 und 14 samt Überschrift; die bisherigen Paragraphen 15 und 16 erhalten neue Nummern (jetzt § 13 bzw. § 14).
- In der Kunststofftechnik‑Ausbildungsordnung wird § 15 samt Überschrift gestrichen; die bisherigen §§ 16 und 17 erhalten die Bezeichnungen § 14 bzw. § 15.
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