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Butterabsatz‑Verordnung 2008 – Regelungen für den Absatz von Rahm, Butter und Butterfett
Verordnung vom 30.06.2008

Zusammenfassung

Die Butterabsatz‑Verordnung 2008 regelt, wer Rahm, Butter und Butterfett herstellen, verarbeiten oder verkaufen darf, welche Melde‑ und Dokumentationspflichten gelten und wie gemeinnützige Einrichtungen subventionierte Butter beziehen können.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/30/2008XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2008
  • Die Verordnung regelt, wer Rahm, Butter und Butterfett herstellen, verarbeiten oder weiterverkaufen darf.
  • Zuständig für die Überwachung und Durchsetzung ist die Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA).
  • Unternehmen müssen eine Zulassung beantragen, Unterlagen einreichen und regelmäßig Meldungen über Produktion, Lagerbestand und Verarbeitungsabläufe machen.
  • Für Interventionsbutter gelten besondere Melde‑ und Dokumentationspflichten, insbesondere bei Lieferungen in andere EU‑Mitgliedstaaten.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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