Zusammenfassung
Die 245. Verordnung von 2008 ändert die FinanzOnline‑Erklärungsverordnung, sodass alle wesentlichen Steuererklärungen künftig ausschließlich über das Online‑Portal eingereicht werden müssen und legt ein Inkrafttreten zum 1. August 2008 fest.Bundesministerium für Finanzen7/9/2008XXIII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- In der Promulgationsklausel wird ein Komma durch einen Strichpunkt ersetzt und ein Verweis auf das Stiftungseingangssteuergesetz eingefügt.
- Die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassenden Meldungen sowie Einkommen‑, Körperschaft‑ und Umsatzsteuererklärungen muss ausschließlich über FinanzOnline erfolgen.
- Der neue Absatz legt fest, dass die geänderten Bestimmungen am 1. August 2008 in Kraft treten und Datenübertragungen erst nach Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen zulässig sind.
Dokumente (PDFs)
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