Zusammenfassung
Die Verordnung 250/2008 aktualisiert die Fleischuntersuchungsverordnung 2006: Sie passt die Bezugnahme auf die Tierkennzeichnungs‑ und Registrierungsverordnung an, führt neue Berechnungsregeln für Großvieheinheiten ein und verschärft das Vorgehen bei Salmonellen‑Kontrollen in Geflügelherden.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/14/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Bezugnahme auf die Tierkennzeichnungs‑ und Registrierungsverordnung wird von der Fassung 2005 auf die Fassung 2007 aktualisiert.
- Für die Berechnung von Großvieheinheiten wird ein neuer Anhang Ia mit konkreten Umrechnungsfaktoren eingeführt.
- Bei Geflügelherden ohne negativen Salmonellenbefund muss eine gesonderte Schlachtung erfolgen und Proben nach EU‑Verordnung 2073/2005 genommen werden.
- Ein neuer Absatz legt fest, dass für Hühner und Puten Anhang II lit. E der EU‑Verordnung 2160/2003 anzuwenden ist.
Dokumente (PDFs)
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