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Festsetzung der repräsentativen Erträge von Energiepflanzen 2008
Verordnung vom 15.07.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 verbindliche Ertragswerte für verschiedene Energiepflanzen fest – sowohl für die Korn- als auch für die Ganzpflanzennutzung – und basiert auf dem Marktordnungsgesetz 2007.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2008XXIII
Umwelt
Energie
Landwirtschaft

Schwerpunkte

  • Die Verordnung dient der endgültigen Festsetzung der repräsentativen Erträge für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 nach EU‑Verordnung Nr. 1973/2004.
  • Für die Kornnutzung werden für jede Kultur (z. B. Winter‑ und Sommerraps, Winter‑Weichweizen, Wintergerste usw.) regionale Ertragswerte in kg/ha festgelegt.
  • Für die Nutzung als Ganzpflanze werden ebenfalls Ertragswerte in kg/ha (bzw. m³/ha nach Verdichtung) für verschiedene Getreidearten und Sonderkulturen wie Sorghum, Miscanthus oder Quecke definiert.
  • Die Rechtsgrundlage der Verordnung ist das Marktordnungsgesetz 2007, §§ 7 Abs. 1 Z 6 und 28 Abs. 3 Z 2.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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