Zusammenfassung
Die Verordnung 260/2008 passt die Pflanzenschutzverordnung an, indem sie Formulierungen ändert, Verweise auf EU‑Richtlinien aktualisiert und Anhang 3 streicht.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/18/2008XXIII
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Formulierung in § 4a Abs. 1 wird gekürzt, indem die Wortfolge „für den Nachweis von Schadorganismen und gegebenenfalls“ gestrichen wird.
- In § 7 Abs. 2 wird festgelegt, dass das Verzeichnis der besonders gefährdeten Schutzgebiete in einer EU‑Verordnung zu finden ist.
- Die Verweise in § 17 Z 2, 4, 6 und 8 auf die alte Richtlinie 2007/41/EG werden durch Verweise auf die neue Richtlinie 2008/64/EG ersetzt.
- In § 18 wird nach Z 38 ein Strichpunkt eingefügt und ein neuer Z 39 angefügt, der erneut auf die Richtlinie 2008/64/EG verweist.
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