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Änderung der Verordnung über Beschäftigungsverbote für Arbeitnehmerinnen (2008)
Verordnung vom 31.07.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 ändert die Regelungen zu Beschäftigungsverboten für Arbeitnehmerinnen: § 2 entfällt, die alten §§ 3‑6 werden zu §§ 2‑5 umbenannt und ein neuer Absatz wird in § 5 eingefügt. Inkrafttreten ist der 3. April 2009.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit7/31/2008XXIII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 03.04.2009
  • Der bisherige § 2 wird vollständig gestrichen.
  • Die alten Paragraphen 3‑6 erhalten neue Bezeichnungen als § 2‑5.
  • Im neuen § 5 wird ein zweiter Absatz (2) eingefügt, um zusätzliche Regelungen zu ermöglichen.
  • Die geänderte Verordnung tritt am 3. April 2009 in Kraft.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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