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Änderung der Qualitätskontrolle für HIV‑Diagnostik (2008)
Verordnung vom 19.08.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 2008 verschärft die Qualitätskontrolle bei HIV‑Tests: Schnelltests dürfen nur einzeln verwendet werden, Laboratorien müssen an Ringversuchen teilnehmen und positive Schnelltest‑Ergebnisse müssen durch Bestätigungstests verifiziert werden.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/19/2008XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Schnelltests dürfen nicht im Rahmen von Reihenuntersuchungen eingesetzt werden.
  • Die Qualitäts­sicherungs‑Regeln gelten ausschließlich für das diagnostische Vorgehen, auch bei Blutspenden.
  • Labore müssen an Ringversuchen des Klinischen Instituts für Virologie in Wien teilnehmen und erhalten von diesem eine Liste der erfolgreich geprüften Labore.
  • Nach einem positiven Screening‑Ergebnis muss ein Bestätigungstest in einem autorisierten Labor durchgeführt werden; das verwendete Diagnostikum muss dem Bestätigungslabor mitgeteilt werden.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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