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Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2008
Verordnung vom 27.08.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Schuljahr 2008/2009 zusätzliche Beihilfen und Höchstpreise für Milchprodukte fest, die an Schulen abgegeben werden dürfen. Sie gilt vom 1. August 2008 bis zum 31. Juli 2009.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/27/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert ihren Anwendungsbereich: Sie regelt die zusätzliche Schulmilch‑Beihilfe nach EU‑Verordnung Nr. 1234/2007 und legt Höchstpreise für Milchprodukte fest, die an Schülerinnen und Schüler abgegeben werden.
  • Für den Zeitraum vom 1. August 2008 bis zum 31. Juli 2009 erhalten Produzenten eine zusätzliche Beihilfe von 5,19 € bis 39,71 € pro 100 kg, je nach Produktkategorie I‑V.
  • Die Höchstpreise für verschiedene Milchprodukte (z. B. wärmebehandelte Milch, fermentierte Milcherzeugnisse) werden festgelegt; die Preise beinhalten bereits die zusätzliche Beihilfe und gelten ebenfalls im Zeitraum 1. August 2008 – 31. Juli 2009.
  • Für Bio‑Milchprodukte wird der Höchstpreis um 0,12 € bzw. 0,20 € pro Liter erhöht; für ESL‑ und UHT‑Produkte wird er im Gegenteil reduziert (um bis zu 0,28 €).
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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