Zusammenfassung
Die Milchmeldeverordnung 2008 verpflichtet alle Unternehmen, die mit Kuhmilch handeln, regelmäßige Meldungen über Menge, Qualität und Preis an die Marktordnungsstelle AMA zu übermitteln. Die Meldungen erfolgen wöchentlich, monatlich, dekadenweise und jährlich, je nach Art der Information.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/1/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2008
- Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Kuhmilch produzieren, verarbeiten oder handeln.
- Die Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) ist für die Vollziehung der Verordnung verantwortlich.
- Unternehmen müssen in festgelegten Zeiträumen (dekadenweise, monatlich, wöchentlich) umfangreiche Daten zu Menge, Fett‑ und Eiweißgehalt sowie zu Preisen melden.
- Die Fristen für die jeweiligen Meldungen sind klar definiert (z. B. wöchentliche Preismeldung bis Dienstag, 15:00 Uhr).
Dokumente (PDFs)
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