Zusammenfassung
Die Verordnung von 25 September 2008 aktualisiert die Anlage zum Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetz, indem sie zahlreiche aktuelle EU‑Verordnungen zu Rückständen, Kontaminanten, Gentechnik und Kennzeichnung integriert und gleichzeitig die vorherige Version aus dem Jahr 2007 aufhebt.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend9/25/2008XXIII
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Anlage zum LMSVG wird komplett überarbeitet und enthält jetzt aktuelle EU‑Verordnungen zu Rückständen, Kontaminanten, Aromastoffen, neuartigen Lebensmitteln und Kennzeichnung.
- Die Verordnung führt die EU‑Verordnung 2377/90 ein, die Höchstgehalte für Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln festlegt.
- Die EU‑Verordnungen 1829/2003 und 1830/2003 zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln werden übernommen, um die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GMOs sicherzustellen.
- Die EU‑Verordnung 1760/2000 wird aufgenommen, um ein System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern sowie zur Etikettierung von Rindfleisch einzuführen.
Dokumente (PDFs)
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