Zusammenfassung
Die Verordnung legt pauschale Kosten für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten im Heer fest und tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung9/29/2008XXIII
Gesundheit
Finanzwesen
Verteidigung
Schwerpunkte
- Der Krankentransport mit einem Heer‑Kraftfahrzeug wird mit 1,49 € pro gefahrenem Kilometer abgerechnet.
- Für den Krankentransport mit einem Heer‑Hubschrauber gilt ein Pauschalsatz pro Flugstunde (Höhe im Originaltext nicht angegeben).
- Ein Primäreinzeltransport kostet 4 748,35 €; ein Primärdoppeltransport kostet 2 374,18 € pro Person.
- Die Kosten für stationäre Pflege in einer Heer‑Sanitätseinrichtung betragen 461,09 € pro Tag.
Dokumente (PDFs)
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