Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein elektronisches Wahlsystem für Hochschulwahlen ein, definiert neue Begriffe und regelt technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Abläufe.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung10/2/2008XXIII
Bildung
Verwaltungsorganisation
Informations- und Kommunikationstechnologie
Schwerpunkte
In Kraft ab 02.10.2008
- Die Verordnung strukturiert die Wahlkommissionen neu und führt klare Bezeichnungen für Abschnitt, Paragraph und Unterabschnitt ein.
- Ein neuer Abschnitt (8. Abschnitt) führt das E‑Voting ein, definiert die Bereitstellung des elektronischen Wahlsystems und regelt die vorgezogene Stimmabgabe.
- Das elektronische Wahlsystem besteht aus Client‑Software, Wahlserversoftware und einem Internet‑Portal, die nach modernen kryptographischen Standards (z. B. Blind‑Signaturen) gesichert sein müssen.
- Stimmen, die per E‑Voting abgegeben werden, sind bis zur Auszählung besonders gesichert; sie dürfen erst nach Eingabe der elektronischen Schlüssel durch die Wahlkommission entschlüsselt werden.
Dokumente (PDFs)
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