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Änderung der Geflügelhygieneverordnung 2007 – mehr Kontrollen und neue Tierarzt‑Betreuung
Verordnung vom 06.10.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 355/2008 verschärft die Geflügelhygiene‑Regeln, definiert neue Tierarten, führt Betreuungstierärzte ein und legt umfangreiche Labor‑ und Desinfektionsvorschriften fest. Ziel ist ein besserer Salmonellenschutz; das Inkrafttreten ist am 1. September 2008.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend10/6/2008XXIII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Einführung einer neuen Definition für kleine Geflügelhaltungen (weniger als 350 Tiere) und Erweiterung des Tierartenkatalogs, die von der Verordnung erfasst werden.
  • Einrichtung von Betreuungstierärzten, die von den Bezirksverwaltungsbehörden beauftragt werden und deren Widerruf an den Betreiber gemeldet wird.
  • Alle Proben, die nicht vor Ort mittels Schnelltest durchgeführt werden, müssen in einem zugelassenen Labor analysiert werden; Laborkosten für amtliche Salmonellen‑Probenahmen werden vom Bund übernommen.
  • Pflichtige regelmäßige Laboruntersuchungen von Legehennen‑ und Elterntierbetrieben auf Salmonellen, inklusive jährlicher Probenahmen, Staub‑ und Kotproben sowie Dokumentationspflichten.
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Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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