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Änderung der Arbeitsgruppenregelungen im Tierschutzrat
Verordnung vom 10.10.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 360/2008 ergänzt die Geschäftsordnung des Tierschutzrates um feste und ad‑hoc‑Arbeitsgruppen, regelt deren Aufgaben, Kostenübernahme und Zusammensetzung.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend10/10/2008XXIII
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 42 Abs. 4a des Tierschutzgesetzes.
  • Die neue § 12 regelt die Einrichtung, Aufgaben, Kostenübernahme und Arbeitsweise von (steten und ad‑hoc) Arbeitsgruppen.
  • Jede ständige Arbeitsgruppe muss mindestens ein Mitglied aus den in § 42 Abs. 2 genannten Gruppen (Z 3, Z 4, Z 12) sowie ein Mitglied der Geschäftsstelle umfassen.
  • Externe Fachleute können in Arbeitsgruppen einbezogen werden, sofern ihre entsendende Stelle an den Kosten interessiert ist.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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