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Änderung der Zollrechts‑Durchführungsverordnung (Verordnung 368/2008)
Verordnung vom 17.10.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 368/2008 ändert die Zollrechts‑Durchführungsverordnung: Sie definiert neue geringwertige Waren bis 22 Euro und legt das Inkrafttreten auf den 1. Dezember 2008 fest.
Bundesministerium für Finanzen10/17/2008XXIII
Wirtschaft
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die Liste der Waren, die bis zu einem Gesamtwert von 22 Euro als geringwertig gelten.
  • Ein neuer Absatz 6 in § 30 legt das Inkrafttreten der Änderung auf den 1. Dezember 2008 fest.
  • Die Regelung betrifft insbesondere kleine Lieferungen, die im internationalen Handel häufig vorkommen.
Dokumente (PDFs)
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Molterer Wilhelm, Mag.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
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